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FAQs

Welche Ansprüche habe ich?
Auf Grund Ihres erlittenen physischen und seelischen Leids und der erlittenen Demütigung haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Im ersten Schritt kann man diese außergerichtlich geltend machen. In der Folge ist die gerichtliche Geltendmachung denkbar.

Wieso es besser ist, sich an die Plattform bzw. deren Juristen zu wenden?
Die Plattform bzw. der sie vertretende Rechtsanwalt unterstützt Ihre Interessen und bearbeitet Ihre Ansprüche so, dass Sie auch im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung vertretbar sind. Demgegenüber ist die „Klasnic-Kommission nicht kirchenunabhängig, da sie von Kardinal Schönborn eingesetzt, bezahlt und letztlich gesteuert wird.

Ist mein Fall nicht schon verjährt?
Die im Gesetz formulierten Verjährungsbestimmungen haben andere Zielrichtungen, unter anderem den Schuldnerschutz, die Erhaltung des Rechtsfriedens bzw. erzieherische Wirkung. Weder geht es hier darum, dass der Täter geschützt wird. Der Rechtsfriede kann am besten dadurch hergestellt werden, dass die Opfer die Angelegenheit aufarbeiten können (Schadenersatzzahlungen, Entschuldigung, …). Eine erzieherische Wirkung hat wohl eher die Aufarbeitung als die Vertuschung. Pädophile sind durch Strafen bzw. durch Sanktionen besser abzuschrecken.
Überdies konnte das Unterlassen der Kirche als Dauerdelikt nicht verjähren und ist auch der Verjährungseintritt bei minderjährigen Opfern gehemmt.

Ich möchte meine Ansprüche rechtlich einfordern. Was muss ich tun?
Welche Chancen/welche Risken hab ich?
Wenden Sie sich an die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt.
Danach informieren wir Sie über weitere Schritte zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die entsprechende Institution.
Chancen: Durch ein außergerichtliches Vorgehen bleiben Sie noch anonym. Durch eine Vielzahl an Ansprüchen wird die Wahrscheinlichkeit eines außergerichtlichen Vergleiches zu akzeptablen Bedingungen höher.
Risken: Für den Fall, dass das Einschreiten nicht vom Täter getragen wird (was an sich üblich ist), ist ein Teil der Zahlungen an den Solidarfonds der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt abzuführen (ca. 30 %, ermöglicht auch Betroffenen mit wenig Mitteln eine gute rechtliche Unterstützung.

Ich habe bereits Geld und/oder eine paar Therapiestunden von der
Ombudsstelle/ der Klasnic-Kommission erhalten.
Habe ich jetzt keine Ansprüche mehr?

Solange Sie noch keine Verzichtserklärung abgegeben haben, haben Sie Ihre
verbleibenden Ansprüche gewahrt.

Darf ich reden, obwohl ich eine Schweigevereinbarung unterzeichnet habe?
Solche sind individuell zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Sittenwidrigkeit.

Ich bin selbst nicht betroffen, weiß aber von Tätern oder Opfern.
Ermutigen Sie diese, dass sie sich der Plattform anschließen. Ein informelles Gespräch sowohl mit der Plattform als auch mit Dr. Schostal ist unverbindlich.

Wie kann ich zur Aufklärung beitragen?
Das Wesentliche in der Gesamtsituation ist die Kenntnis von zahlreichen Missbrauchsfällen mit ganz grundsätzlichen Vorwürfen. Deswegen ist es für alle Betroffenen sehr gut, wenn sie sich an unsere kirchenunabhängige Plattform wenden. Bei der von der Kirche eingesetzen Schönborn-Klasnic Kommsission ist davon auszugehen, dass kirchliche Gewalttäter weiter geschützt werden.

Soll ich die Polizei/ die Staatsanwaltschaft einschalten?
Sprechen Sie zuerst mit Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt bzw. deren Anwälten und entscheiden dann, ob Sie Anzeige erstatten sollen oder nicht.

Wie ist das Verhältnis der Plattform zu der Kanzlei Pascher & Schostal?
Die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt ist eine kirchenunabhängige Vertrettung von Betroffenen. Die Kanzlei Pascher & Schostal unterstützt die Plattform rechtlich.

Kann man sich sowohl an die Kommission als auch an uns wenden?
Wenn Sie sich an die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt bzw. an deren Anwälte sind die Chancen auf akzeptable Entschädigungszahlungen aufgrund der höheren Durchschlagskraft vieler Anspruchsteller deutlich besser. Bei der kircheneigenen Kommission unter Waltraud Klasnic (sie ist Inhaberin der höchsten Ordens den der Papst an Laien vergibt) muss leider davon ausgegangen werden, dass versucht wird, die Betroffenen so günstig wie möglich „abzuspeisen“.