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„Klasnic-Kommission“: droht nun eine Klage wegen Verstoß gegen das UWG?

in Medienberichte, Prozesse

Wien (OTS) – Am 14.12.2012 beschied die Datenschutzkommission, dass die sog. „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ („Klasnic-Kommission“) als kirchliche Einrichtung zu betrachten ist. Unlängst folgte eine kurzfristige Ausladung aus dem Parlament, in dem die „Klasnic-Kommission“, so die kirchliche Darstellung, gar eine „parlamentarische Enquete“ abhalten wollte. Nun droht Waltraud Klasnics Werbeagentur, der Inhaberin der Domain „www.opfer-schutz.at“, sowie Herwig Hösele, der sich als „Koordinator“ der Klasnic-Kommission ausgibt, eine Klage wegen Verstößen gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG).

Eine Wiener Anwaltskanzlei, die selbst auch im Bereich Opferschutz tätig ist, stößt sich insbesondere daran an, dass die „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“, die nicht einmal eine Rechtsperson besitzt,
an Opfer kirchlicher Gewaltverbrechen mit dem Angebot herantritt, deren Interessen gegenüber der katholischen Kirche zu vertreten. Dazu ist sie jedoch nicht berechtigt; eine umfassende Interessensvertretung ist ausschließlich Anwälten vorbehalten. Ferner regt die Kanzlei an, dass Klasnic und Hösele, die im Auftrag der katholischen Kirche agieren und von ihr für ihre Tätigkeit auch bezahlt werden, die Unabhängigkeit ihrer „Kommission“ vortäuscht und somit Opfer kirchlicher Gewalt irreführt. Um eine gütige Lösung zu ermöglichen setzte die Kanzlei Klasnic und Hösele eine Frist, damit
diese bekannt geben, welchen Zeitraum sie für eine Umbenennung (‚re-brandig‘) ihrer „Unabhängigen Anwaltschaft“ „hin zu einer nicht irreführenden Kennzeichnung“ benötigen.

Mitglieder der kirchlichen Klasnic-Kommission, die im Jahr 2010 im Auftrag des Wiener Kardinals Christoph Schönborn errichtet wurde, sind auch die ÖVP-nahe Verfassungsgerichtshof-Vizepräsidentin
Brigitte Bierlein sowie die Grazer OLG-Richterin Caroline List.

Zum Aufforderungsschreiben im Wortlaut:
http://www.ots.at/redirect/Brief_Klasnic