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Zweite Niederlage für Mehrerau: Forderung von Gewaltopfern rechtens

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Dem früheren Internatsschüler, heute 46 Jahre alt, steht Schadenersatz für die 1982 erlittene Gewalttat zu

Bregenz – Das Kloster Mehrerau blitzte auch im zweiten Zivilrechtsverfahren eines Missbrauchsopfers ab. Der Berufssenat am Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte das Ersturteil des Landesgerichts Feldkirch. Dem früheren Internatsschüler, heute 46 Jahre alt, steht Schadenersatz für die 1982 erlittene Gewalttat zu. Der Anspruch ist nicht verjährt, das Kloster muss für seinen ehemaligen Internatsleiter, der den Buben vergewaltigt hatte, haften. Begründet wird die Entscheidung mit eigenem Fehlverhalten der Klosterleitung, die von früheren Delikten des Priesters gewusst habe. Der Geistliche wurde bereits 1968 einschlägig verurteilt – was seiner Karriere im Schul- und Internatsdienst aber nicht im Wege stand. Zum Artikel…

Der Standard | 27.5.2013